Elternbrief zum Schulbetrieb nach den Osterferien 2021

Möhnesee, 08.04.21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

hier in gebotener Eile Informationen zum Schulbetrieb ab kommenden Montag, dem 12.04.21.

 

Soeben hat die Landesregierung in einer Schulmail mitgeteilt, dass der Unterricht nach den Osterferien doch nicht (wie vor den Ferien angedeutet) im Wechselmodell fortgesetzt wird, sondern die Schulen wieder vollständig in den Distanzunterricht zurückkehren.

Die neuerliche Distanzphase soll eine Woche andauern.

 

Hier Auszüge der heutigen Schulmail, die für die Grundschulen relevant sind:

 

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Schützen, Impfen und Testen

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten.

 

Distanzunterricht

Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

Selbsttests

Zum Testprocedere ab dem 19.04.21 werden wir Sie im Laufe der kommenden Woche weitergehend informieren.

 

Anmeldung zur Notbetreuung

Da die Organisation der Notbetreuung an unserem Grundschulverbund mit seinen drei Standorten und den unterschiedlichen Betreuungsakteuren eine besondere Herausforderung darstellt, möchte ich Sie bitten, uns bis morgen (09.04.21) um 16.00 Uhr eine Bedarfsanzeige auf den bekannten Wegen zukommen zu lassen.

Das hier angefügte Antragsformular entspricht inhaltlich der Vorlage des Ministeriums (Anmeldung Notbetreuung nach den Osterferien 2021)

Distanzunterricht

Die Lernaufgaben für die kommende Schulwoche erhalten Sie (bzw. Ihre Kinder) bis spätestens Montagnachmittag.

 

 

Freundliche Grüße

Krischan Föckeler

(Schulleiter)

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