Möhnesee, 15.04.21
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hiermit bekommen Sie weitere Informationen zum den Themen „Schulbetrieb ab der nächsten Woche“ und „Selbsttests in der Schule“.
Schulbetrieb ab dem 19.04.21
Gestern hat Schulministerin Frau Gebauer mitgeteilt, dass an allen nordrheinwestfälischen Schulen (in Landkreisen mit einer Coronainzidenz von unter 200) Wechselunterricht angeboten wird. Somit kehren wir am kommenden Montag zu dem Modell von vor den Osterferien zurück.
In der ersten Woche beginnen wir am Freitag (23.04.21) mit der Gruppe „D“.
Lehrerfortbildung
Wir befinden uns zwar immer noch in außergewöhnlichen Zeiten, dennoch müssen sich die Schulen neben der Pandemie auch mit weiteren Themen beschäftigen. Eine dieser wichtigen Aufgaben ist die digitale Entwicklung.
In den letzten Monaten konnten wir glücklicherweise bei der IT-Ausstattung einen großen Schritt nach vorn machen, nun brauchen wir neben Zeit, internen Unterstützungsstrukturen aber auch externes Expertenwissen für die Umsetzungsphase. So wurden frühzeitig, schon bei der Verabschiedung des Medienentwicklungsplanes, mehrere Fortbildungsmodule mit eingeplant. Der Schulträger hat den Möhneseeer Schulen mehrere, ganztägige Fortbildungen finanziert. Obwohl wir sie formal ohne Weiteres in Anspruch nehmen könnten, haben wir uns bemüht, sie außerhalb der Unterrichtszeiten zu legen. Dies war leider nur teilweise möglich, daher kommt es in der nächsten Woche in sechs Klassen zu einem zusätzlichen Distanzlerntag. Die Klassen wurden über ihre Klassenleitungen bereits entsprechend informiert.
Notbetreuung
Kurz vor Beginn der Osterferien hatte ich Sie bereits gebeten, einen Notbetreuungsbedarf für die ersten beiden Schulwochen nach den Ferien anzuzeigen. Ich gehe daher davon aus, dass uns die Bedarfe für die kommende Woche im Grunde vorliegen. Sollten Sie, davon abweichend, Ihr Kind an-, ab- oder ummelden wollen, so nutzen bitte angefügtes Formular.
Testpflicht
Wie ich bereits in meinem letzten Elternbrief (vom 13.04.21) mitgeteilt habe, besteht seit dem 12.04.21 eine Testpflicht für alle Schüler*innen sowie alle schulischen Mitarbeiter*innen, sofern sie in der Schule präsent sind. Auf die genauen Verordnungen hatte ich in gleichem Schreiben verwiesen. In der neuesten Schulmail (vom 14.04.21) können Sie die Vorgaben bei Interesse ebenfalls nochmal nachlesen.
Testprocedere
Konkret wird die Testpflicht der Schüler*innen an unserer Schule wie folgt umgesetzt:
- Sofern die Schule über ausreichende Testkapazitäten verfügt testen sich die Kinder an den Präsenztagen (Montag + Mittwoch bzw. Dienstag + Donnerstag) in der Schule oder zeigen an diesen Tagen ein offizielles, aktuelles und negatives Testergebnis vor. Private Selbsttestergebnisse dürfen nicht akzeptiert werden.
- Die Lehrer*innen oder schulischen Mitarbeiter*innen bereiten die Selbsttests sorgfältig vor, sollen aber keine weitere Hilfestellung während der Testdurchführung leisten. Ein Nachhelfen bei der Abstrichentnahme ist den Lehrkräften beispielsweise untersagt.
- Sollte ein Test einmal ungültig sein, so wird ein weiterer Selbsttest vorgenommen.
- Die Testdurchführung als auch die Testergebnisse werden dokumentiert. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen nach zwei Wochen vernichtet werden.
- Wir haben uns im Kollegium darüber verständigt, dass wir die Tests mit der nötigen Ruhe, Gelassenheit und Sorgfalt angehen werden. Bitte tragen Sie auch dazu bei, dass die Kinder den Tests ohne Ängste und Panik begegnen. Die bisherigen Tests in den Notbetreuungsgruppen verliefen allesamt ohne Panik und Tränen, zum Glück auch alle mit gutem Ergebnis.
Umgang mit positiven Befunden
Wir müssen natürlich davon ausgehen, dass Tests auch mal einen positiven Befund anzeigen. In dem Fall werden wir, ohne in Hektik zu verfallen, die Kinder aus der Lerngruppe herausnehmen und mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Mit Ihnen zusammen wird dann besprochen, wie schnell Sie Ihr Kind abholen können. Davon ist abhängig, wo die Kinder in der Zwischenzeit warten. In jedem Fall fühlt sich ein Erwachsener für die Betreuung des entsprechenden Kindes bis zum Eintreffen der Eltern verantwortlich.
Es lässt sich natürlich nicht vermeiden, dass Mitschüler*innen einen solchen Vorgang mitbekommen, Sie können aber sicher sein, dass wir das richtige Verhalten der Klassenkameraden in solchen Situationen in den Klassen thematisieren und einfordern.
Hier der dazugehörige Wortlaut der Schulmail vom 14.04.21:
Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
Testverweigerung
Sollten Sie die Selbsttests in der Schule ablehnen und an den o.g. Präsenztagen alternativ auch kein entsprechendes Testergebnis vorlegen, so bin ich verpflichtet, Ihr Kind vom Schulbesuch auszuschließen (siehe Coronabetreuungsverordnung vom 12.04.21). Dies geschieht zunächst mündlich und wird parallel dazu schriftlich in Form eines Verwaltungsaktes auf den Weg gebracht.
Auch hier der entsprechende Auszug aus der Schulmail vom 14.04.21:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Freundliche Grüße
Krischan Föckeler